Finanzierungsalternativen für ein effizientes Flottenmanagement
Egal, ob Ihr Unternehmen einen neuen Niederhubwagen oder Schlepper, eine Arbeitsbühne oder sogar Teleskopstapler benötigt. Die Höhe der Investition in solch einen Stapler kann schnell im vier- bis fünfstelligen Bereich liegen. Oftmals ist diese Investition für die Unternehmen unumgänglich und bedeutet doch gleichzeitig eine Gefährdung der Liquidität. Um diese zu erhalten, können Firmen eine Vielzahl an unterschiedlichen Finanzdienstleistungen nutzen. Diese beinhalten ganz unterschiedliche Vor-, aber auch Nachteile, die es zu beachten gilt.
Barkauf - die einfachste Finanzierung
Sind ausreichend liquide Mittel im Unternehmen vorhanden, ist der sogenannte Barkauf (oder auch Direktkauf) die einfachste Art der Finanzierung. Die Kaufsumme wird mit Vertragsabschluss, spätestens jedoch mit Lieferung und Aufbau des Staplers oder Flurförderzeugs fällig. Mit der Zahlung der Kaufsumme ist der Käufer der alleinige Eigentümer. Für Wartungen, Reparaturen und Versicherungen muss er die Kosten selbst tragen.
Da es sich hierbei um ein reines Handelsgeschäft mit geringem Ausfallrisiko handelt, gewähren die Händler oftmals einen deutlichen Rabatt auf den Kaufpreis. Der Barkauf eines Staplers wird komplett von den Unternehmen bilanziert und kann nach den gesetzlichen Vorgaben über acht Jahre abgeschrieben werden. Der Vorsteuerabzug ist sofort auf die gesamte Kaufsumme fällig. Sind die jeweiligen Förderbedingungen erfüllt, kann der Käufer zudem öffentliche Fördermittel beantragen.
Ratenkauf - Rabatte möglich
Eine Alternative zum Direktkauf ist der Kauf auf Raten. Hierbei nimmt das Unternehmen für das neue Fahrzeug einen Kredit bei der eigenen Hausbank oder der Partnerbank des Verkäufers auf. Auch hier erhält der Verkäufer bei Vertragsabschluss bzw. Lieferung des Staplers den vollen Kaufpreis. Über die Bank erhält er eine Garantie über den Kaufpreis und das Zahlungsziel. Der sogenannte Zielkauf ist damit noch attraktiver für die Händler; ein ordentlicher Rabatt ist daher auch hier möglich.
In der Regel ist im Kreditvertrag die Höhe der Zinsen sowie die Höhe der Tilgungen über die gesamten Laufzeit festgeschrieben.
Tipp:
Auch beim Ratenkauf wird das Unternehmen Eigentümer des Gabelstaplers und aktiviert es in seiner eigenen Bilanz; die Investition kann nach den gesetzlichen Vorschriften über acht Jahre abgeschrieben werden. Der Vorsteuerabzug erfolgt ebenfalls sofort in Höhe der gesamten Kaufsumme, unabhängig von den vereinbarten Modalitäten zur Rückzahlung im Kreditvertrag. Staatliche Fördermöglichkeiten können beim Ratenkauf beantragt werden.
Rental - Darlehen mit zusätzlichen Serviceleistungen
Für Unternehmen, die beim Flottenmanagement eine garantierte Mobilität benötigen, wird das sogenannte Rental zunehmend beliebter. In die eigentliche Darlehensrate werden auch Wartungen und zusätzliche Serviceleistungen eingerechnet. Ganz individuell nach Bedarf des Unternehmens kann der Vertrag von den Betriebsstunden abhängige Nutzungsraten, vor Ort stationierte Fahrzeugmonteure oder auch Stand-by-Fahrzeuge enthalten.
Miete - erste Wahl bei kurzfristigem Bedarf
Ihr Unternehmen benötigt einen Stapler nur für einen kurzen Zeitraum oder um Arbeitsspitzen abzufangen? In diesem Fall ist die Miete bzw. Rental eines entsprechenden Fahrzeugs eine geeignete Finanzierungsart. Der Vermieter ist weiterhin der Eigentümer des Staplers. Das mietende Unternehmen erhält ein zeitlich und räumlich beschränktes Nutzungsrecht auf den Mietstapler; hierfür wird eine monatliche, fest vereinbarte Mietgebühr fällig. Die Dauer der Miete kann von wenigen Stunden, über Monate bis hin zu Jahren vereinbart werden.
Firmen können die Mietgebühren als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen; der Vorsteuerabzug ist für die in der Rate enthaltene Umsatzsteuer möglich.
Bei mittel- und langfristiger Miete
Die Kosten der Miete sind in der Regel deutlich höher als beim Leasing - besonders bei sehr kurzen Einsatzzeiten. Denn der Vermieter übernimmt neben den Anschaffungskosten auch die Kosten für Transport, Wartung und Reparatur sowie Versicherung; diese Kosten werden im Mietzins eingepreist. Zusätzlich können Unternehmen vereinbaren, dass ein Ersatzgerät gestellt wird, falls der Mietstapler wegen eines technischen Defekts ausfällt.
Wird das Flurförderzeug nur für wenige Stunden während der Mietzeit benötigt, ist es für das Unternehmen kostengünstiger, einen dynamischen Mietzins zu vereinbaren. Berechnet werden da neben einer Grundpauschale nur die einzelnen Betriebsstunden. Nutzen Firmen dagegen den Mietstapler intensiv, ist eine nutzungsunabhängige Mietgebühr ist in der Regel für das Unternehmen empfehlenswert.
Wer vermietet Stapler?
Mietkauf - Kaufoption zu Vertragsende
Beim Mietkauf kann das Unternehmen innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens nach Ende der Miete das Flurförderzeug kaufen. Dieses aktiviert den Stapler in der eigenen Bilanz, die Umsatzsteuer wird in voller Höhe zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Die monatlichen Raten werden netto beglichen. Auch beim Mietkauf kann das Unternehmen öffentliche Fördermittel in Anspruch nehmen.
Unterschied zum Leasing
Die monatlichen Raten sind beim Mietkauf höher als beim Ratenkauf. Hierdurch soll ein zusätzlicher Anreiz für den anschließenden Kauf gesetzt werden. Die Laufzeit des Mietkaufvertrags wird individuell vereinbart. Unternehmen, die sich für einen Mietkauf interessieren, sollten jedoch beachten, dass die Kosten für Wartung, Reparatur und Versicherung in ihrer Verantwortung liegt und daher zusätzlich eingeplant werden sollten.
Der Mietkauf ist vor allem für solche Firmen interessant, die zwar unbedingt einen Stapler für die dauerhafte Nutzung benötigen, denen aber die finanziellen Mittel für einen Barkauf fehlen. Oder aber solchen Unternehmen, denen ein Kredit von den Banken nicht gewährt wird.
Leasing - steuerliche Vorteile für Unternehmen
Der Händler oder Hersteller von Flurförderzeugen räumt beim Leasing vertraglich ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht am jeweiligen Fahrzeug ein. Dafür zahlt der Leasingnehmer eine monatliche Leasinggebühr. Am Vertragsende kann der Leasingnehmer den Stapler zum vereinbarten Restwert kaufen oder an den Leasinggeber zurückgeben. Die Laufzeit muss dabei zwischen 38 und 86 Monaten betragen (mindestens 40, maximal 90 Prozent der AfA-Dauer).
Der Gabelstapler bleibt während der Vertragslaufzeit im Eigentum des Leasinggebers. Dieser finanziert das Fahrzeug vor und kann dieses daher in seiner Bilanz aktivieren. Verantwortlich für Reparaturen und Wartung ist beim Leasing-Modell jedoch der Leasingnehmer (im Unterschied zur Miete). Unternehmen können ihre monatlichen Leasingraten als Betriebskosten verbuchen, ebenso wie einen gegebenenfalls zu zahlenden Restwert bei Vertragsende. Ein Vorsteuerabzug ist jeweils in Höhe der in der Rate enthaltenen Umsatzsteuer möglich; die Kosten müssen nicht erst über Abschreibungen steuerlich geltend gemacht werden.
Beim Leasing-Modell ist sowohl eine Voll- als auch eine Teilamortisation möglich.
- Vollamortisation: Durch die Leasingraten werden die gesamten Kosten des Leasinggebers gedeckt. Am Ende der Vertragslaufzeit wird der Leasingnehmer Eigentümer des Objekts.
- Teilamortisation: Hier ist zum Ende der Laufzeit ein Restbetrag offen. Der Leasinggeber bleibt Eigentümer des Gabelstaplers. Der Leasingnehmer entscheidet, ob er das Leasingobjekt zurückgeben möchte und den Vertrag damit beendet. Er kann das Fahrzeug aber auch zum vereinbarten Restwert kaufen.
Für Firmen, die ein Flurförderzeug für länger als 38 Monaten benötigen, ist das Leasing günstiger als die Miete des Fahrzeugs. Hinsichtlich des Leasingvertrages gibt es keine festen Vorgaben, so dass Sie hier individuelle Regelungen vereinbaren können. Leasinggeber fordern oftmals eine Anzahlung zu Beginn; die Höhe hängt dabei von der Bonität der Leasingnehmer ab. Beachten Sie jedoch, dass Sie als Leasingnehmer für die Instandhaltung der Gabelstapler verantwortlich sind. Oftmals bieten Leasinggeber aber auch ein Service-Leasing an; dies ist vor allem bei langen Laufzeiten sinnvoll.
Die Höhe der Leasingrate hängt von verschiedenen Faktoren ab
- Laufzeit des Vertrags
- Kosten für Finanzierung und Verwaltung werden eingerechnet.
- Ein Gewinnaufschlag wird hinzugerechnet.